Seit nunmehr Jahren hat der Fall um den ehemaligen Bürgermeister Michael Heinze (LINKE) wg. seiner verschwiegenen Stasimitarbeit die Kleinstadt Schönberg beschäftigt. Im Moment läuft eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht. Hat dieser Fall nur Schönberg beschäftigt ? Nein.
Durch diesen Fall wurde jeweils in den Beratungen zur Kommunalverfassung, dem Landesbeamtengesetz und auch zum Kommunalwahlgesetz im Landtag Mecklenburg-Vorpommern einige Bestimmungen eben wegen dieser unakzeptablen Situation in Schönberg angepasst. Die Erklärungen zur Verfassungstreue sind nun vor der Wahl zu überprüfen, das Formular ist bindend vorgeschrieben und Wahlvorausetzung.
Wars das ? Nein, es ging noch weiter.
Auch bei der eben abgeschlossenen Neufassung des Stasi-Unterlagengesetzes wurde durch den Bundestagsabgeordneten Ekkehard Rehberg und den Innen-Staatssekretär Thomas Lenz genau dieser Fall in Schönberg als Musterfall zur Gesetzeswirkung genutzt. Nunmehr ist die Überprüfung von Bürgermeistern als herausgehobene Position wieder verdachtsunabhängig notwendig. Der Zeitraum zur Fortführung der Überprüfungen wurde bis 2019 verlängert und wird auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung in Fällen wie in Schönberg haben.
Die lange Auseinandersetzung mit diesem Stasifall in Schönberg hat zur Änderung (und damit Neubewertung der Situation) von insgesamt vier Gesetzen geführt. Dafür hat sich der sachliche Streit gelohnt.
19. Oktober 2011 um 13:10 |
Wo leben wir eigentlich, dass man noch darüber befinden muss, ob eine stasibelastete Person Bürgermeister, Gemeindevertreter oder Kreistagsmitglied werden darf.
Es ist unwahrscheinlich, dass sich eine Gesinnung derartiger Personen jemals ändern wird.