NWM: Organisationsveränderung nach Gutdünken – Teil 1

Die einschneidenste „Organisationsveränderung“ auf Anordnung der Landrätin in der Kreisverwaltung von Nordwestmecklenburg: Zusammenlegen von den Fachdiensten Finanzen/Controlling und Finanzbuchhaltung zum neuen Fachdienst Finanzen. Ergebnis: Zwei Fachdienstleiterinnen sind übrig, bisherige Sachgebietsleiter sind übrig und: Ein neuer Fachdienstleiter wird oben drüber gesetzt. Die Mehrkosten sind wohlweisslich unbeziffert.
Bemerkenswert dabei: Dieser neue Fachdienstleiter (SPD-Parteibuch?) war bereits ohne Ausschreibung von der Landrätin Weiss auf die Fachdienstleitung Kommunalaufsicht gesetzt worden. Diese Stelle ist mit A 13 bewertet. Der junge Fachdienstleiter kam vor gut einem Jahr mit A 11 vom Innenministerium und wurde auf A 12 im Landkreis befördert – mehr ging nicht.
Da auch nach nordwestmecklenburgischem Recht Beförderungen nicht nach Gutdünken, sondern im wesentlich nach Gesetz möglich sind, steht nun also ein A 12-Mann zwei langjährigen A 13-Frauen vor.
Aber wo sitzt er überhaupt?
Der Stellenplan der Kreisverwaltung sieht eine solche Stelle überhaupt nicht vor.
Wo bleibt der Grundsatz der Haushaltswahrheit?
Und selbst wenn haushaltsrechtlich eine Stelle vorhanden wäre, wie kann ein A 12-Mann freihändig auf eine vermutlich mindestens mit A 14 bewertete Stelle gesetzt werden? Und selbst wenn er schon vorher auf der mit A 14 bewerteten Kommunalaufsichtsleitung saß, hat das keine Bedeutung. Führt die Landrätin einen Schattenstellenplan ?
Kein Beamter hat ein Recht auf Beförderung, sondern muss sich an der Stelle messen lassen, mit der er bewertet ist. Hätte sich also für die ohne Verankerung im Stellenplan geschaffene neue Stelle ein A 13 oder ein A 14 Beamter beworben, hätte ein A 12 Beamter keine Chance gehabt. Er wäre sozusagen noch lange nicht dran gewesen.
Offensichtlich um das zu vermeiden, wird in Nordwestmecklenburg erst gar nicht ausgeschrieben, sondern es werden hochdotierte Stellen nach Gutdünken besetzt.
Will Landrätin Weiss zeigen, dass sie weder Gesetze noch einen Kreistag braucht?
In Zeiten des Fachkräftemangels spricht sich sehr schnell herum, welches Klima in einer Verwaltung herrscht und wie mit Beschäftigten umgesprungen wird. Solche Geschichten werden zu einem selbstgemachten Standortnachteil.
Wie lange wird sich der Kreistag Nordwestmecklenburg solche Eskapaden gefallen lassen?